Allgemeine Geschäftsbedingungen Arttrium, Köln/Dresden
AGB als PDF
Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge zwischen Arttrium sowie seinen Kooperationspartnern über das
Erbringen von Bildungsleistungen, wie die Teilnahme an Seminaren, Trainings,
Weiterbildungen und Veranstaltungen, die von Arttrium angeboten werden.
1.2. Die AGB gelten darüber hinaus für alle angebotenen Materialien und für
die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, CD-ROMs,
Dateien und Lehrgänge über das Internet, Fax, E-Mail oder Post.
1.3. Die AGB liegen zur Einsicht aus, sind jederzeit online
https://www.arttrium.de/pdf/AGB_Arttrium.pdf als PDF-Datei abrufbar
und werden auf Anforderung als Papierausdruck ausgehändigt.
1.4. Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende
AGB des Auftraggebers oder der Seminarteilnehmer/in haben keine Gültigkeit.
Vertragsgestaltung
2.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Arttrium über die
beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder
Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
2.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Arttrium haben Vorrang
vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Leistungen des Auftragsnehmers
3.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch
Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige
Vertrag mit dem Auftraggeber.
3.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- oder Coachingleistungen
werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
im Einzelnen festgelegt.
3.3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen insbesondere in Form von
Trainingsseminaren, Coachings und Beratungen.
3.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier
Trainer und findet im Allgemeinen nicht statt. Gegebenenfalls kann dies separat
und schriftlich, unter Zustimmung aller Beteiligten vereinbart werden.
Honorare und Kosten
4.1. Das erste Kontakt- und Beratungsgespräch durch Arttrium ist unentgeltlich.
4.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen,
Trainingsvorbereitung und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem
Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
4.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
4.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden
der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen,
Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
4.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen
werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
4.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
4.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.8. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor
Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu ½ vor
Beginn der Leistung und zu ½ bei Erreichen von 50 % des Trainingsauftrages
jeweils ohne Abzug zu zahlen.
Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort
zu zahlen. Wahlweise gelten evtl. Zusatzvereinbarungen die dann auf der
jeweiligen Rechnung gekennzeichnet sind.
4.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4.10. Anderweitige Vereinbarungen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich
zu dokumentieren.
Sicherung der Leistungen
5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den
von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder
Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung
und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des
Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte
nicht entgegenstehen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird den
Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der
Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.
5.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der
vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die
Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine
verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
5.4. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages
vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag
zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den
konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte
werden als Verrichtungsgehilfen tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher
geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des
Auftrages.
5.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen
höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu
vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter
Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen
an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
5.7. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht
sich der Trainer, einen zeitnahen Alternativtermin zu benennen. Sollte eine
Veranstaltung gänzlich abgesagt werden, so entstehen folgende
Entschädigungskosten:
bis 6 Wochen vor dem Termin – keine Kosten
bis 2 Wochen vor dem Termin – 50 des Honorars
bei kurzfristigere Absage – 75 % des Honorars
5.8. Der Auftraggeber stellt, in Absprache mit dem Auftragnehmer, die
erforderlichen Räume sowie ein evtl. notwendiges Equipment zur Verfügung.
Datenschutz
6.1. Die Vorschriften der EU Datenschutzverordnung finden Anwendung.
Allgemeine Bestimmungen
7.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Arttrium unwirksam sein oder werden, wird dadurch
die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden
die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die
dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich
deutsches Recht.
7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen
Auftraggeber und Arttrium oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Köln.
Stand 05.2018 alle vorangegangen Versionen verlieren ihre Gültigkeit