Allgemeine Geschäftsbedingungen Arttrium, Köln/Dresden
AGB als PDF
Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Verträge zwischen Arttrium sowie seinen Kooperationspartnern über das

Erbringen von Bildungsleistungen, wie die Teilnahme an Seminaren, Trainings,

Weiterbildungen und Veranstaltungen, die von Arttrium angeboten werden.

1.2. Die AGB gelten darüber hinaus für alle angebotenen Materialien und für

die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, CD-ROMs,

Dateien und Lehrgänge über das Internet, Fax, E-Mail oder Post.

1.3. Die AGB liegen zur Einsicht aus, sind jederzeit online
als PDF-Datei

abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck ausgehändigt.

1.4. Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die

gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende

AGB des Auftraggebers oder der Seminarteilnehmer/in haben keine Gültigkeit.
Vertragsgestaltung

2.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Arttrium über die

beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder

Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

2.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von Arttrium haben Vorrang

vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Leistungen des Auftragsnehmers

3.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch

Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige

Vertrag mit dem Auftraggeber.

3.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- oder Coachingleistungen

werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

im Einzelnen festgelegt.

3.3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen insbesondere in Form von

Trainingsseminaren, Coachings und Beratungen.

3.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier

Trainer und findet im Allgemeinen nicht statt. Gegebenenfalls kann dies separat

und schriftlich, unter Zustimmung aller Beteiligten vereinbart werden.
Honorare und Kosten

4.1. Das erste Kontakt- und Beratungsgespräch durch Arttrium ist unentgeltlich.

4.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen,

Trainingsvorbereitung und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem

Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

4.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

4.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden

der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen,

Videospots, auditiven Fallstudien u. a.

4.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen

werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

4.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

4.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.8. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor

Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu ½ vor

Beginn der Leistung und zu ½ bei Erreichen von 50 % des Trainingsauftrages

jeweils ohne Abzug zu zahlen.

Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort

zu zahlen. Wahlweise gelten evtl. Zusatzvereinbarungen die dann auf der

jeweiligen Rechnung gekennzeichnet sind.

4.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen

Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4.10. Anderweitige Vereinbarungen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich

zu dokumentieren.
Sicherung der Leistungen

5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den

von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder

Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung

und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des

Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte

nicht entgegenstehen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird den

Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der

Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.

5.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der

vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die

Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine

verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

5.4. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages

vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag

zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den

konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte

werden als Verrichtungsgehilfen tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher

geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit

mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des

Auftrages.

5.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen

höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu

vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter

Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen

an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

5.7. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht

sich der Trainer, einen zeitnahen Alternativtermin zu benennen. Sollte eine

Veranstaltung gänzlich abgesagt werden, so entstehen folgende

Entschädigungskosten:

bis 6 Wochen vor dem Termin – keine Kosten

bis 2 Wochen vor dem Termin – 50 des Honorars

bei kurzfristigere Absage – 75 % des Honorars

5.8. Der Auftraggeber stellt, in Absprache mit dem Auftragnehmer, die

erforderlichen Räume sowie ein evtl. notwendiges Equipment zur Verfügung.
Datenschutz

6.1. Die Vorschriften der EU Datenschutzverordnung finden Anwendung.
Allgemeine Bestimmungen

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für Arttrium unwirksam sein oder werden, wird dadurch

die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden

die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die

dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

7.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich

deutsches Recht.

7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen

Auftraggeber und Arttrium oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Köln.
Stand 08.2024 alle vorangegangen Versionen verlieren ihre Gültigkeit